Mitgliederversammlung ASC Brandenburg 03
Sehr geehrtes ASC-Mitglied,
zu unserer Mitgliederversammlung
am: Donnerstag, den 23. November 2023
um: 19.30 Uhr
Ort: Versammlungsraum DLGS24, Meyerstraße 17, 14776 Brandenburg
laden wir Dich hiermit recht herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung
- Wahl des Versammlungsleiters
- Bericht des Präsidiums (2022)
- Bericht Abteilung Schwimmen (2022
- Bericht Abteilung Wasserball (2022)
- Bericht Abteilung Ropeskipping (2022)
- Bericht des Kassenwartes zum Jahresabschluss 2021 & 2022
- Bericht der Kassenprüfer 2021 & 2022
- Aussprache über die Berichte
- Entlastung des Präsidiums für das Jahr 2021
- Entlastung des Präsidiums für das Jahr 2022
- Anträge und Abstimmung zu den Anträgen
- Wahl der Wahlkommission
- Wahlveranstaltung
- Wahl des Präsidiums
- Präsident/-in,
- Vizepräsident/-in,
- Vereinsmanager/-in
- Beisitzer/-in 1
- Beisitzer/-in 2
- Wahl von zwei Kassenprüfern
- Wahl des Präsidiums
- Verschiedenes/ Sonstiges / Schlusswort
Ergänzende Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 09.11.2023 (Posteingang) schriftlich dem Präsidium zuzusenden.
Die Einladung erfolgt per E-mail bzw. wird auf den Online Kanälen des ASC Brandenburg 03 e. V. verteilt. Eingeladen sind alle Vereinsmitglieder, die am 23.11.2023 des 16. Lebensjahr vollenden.
Mit sportlichem Gruß
Präsident
Auszug aus der Vereinssatzung vom 23.06.2022:
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das beschließende Organ des Vereins.
Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Sie beschließt
• die Beitragsordnung und Gebühren,
• die Entlastung und Wahl des Präsidiums
• Satzungsänderungen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen eines Drittels der wahlberechtigten Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt auf Beschluss des Präsidiums durch den Präsidenten mit einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Die Tagesordnung kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden. Dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Diese müssen bis spätestens 2 Wochen vor Stattfinden der Mitgliederversammlung beim Präsidium eingereicht werden (Posteingang).
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen wahlberechtigten Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen der Mehrheit von 2/3 der erschienen wahlberechtigten Mitglieder.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.
Auf einfachen Beschluss des Präsidiums können Nichtmitglieder als Gäste zur Mitgliederversammlung, jedoch ohne Stimmrecht, zugelassen werden.
Mitgliederversammlungen finden grundsätzlich als Präsenzversammlungen statt. Das Präsidium kann beschließen, dass die Mitgliederversammlung ausschließlich als virtuelle Mitgliederversammlung in Form einer onlinebasierten Videoversammlung oder als Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Versammlung (hybride Mitgliederversammlung) stattfindet. Ohne einen entsprechenden Beschluss des Präsidiums haben die Mitglieder keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Präsenzversammlung teilzunehmen.